Seminarangebot

Die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfordert einige Kenntnisse des Gesetzes. Unsere Schulungen und Seminate erläuterten die Inhalte und die Anwendung des AGG anhand vieler Beispiele und ausgesuchter Rechtsprechungen.

Daraus ergeben sich Vorteile für Arbeitgeber:

  • Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (auch durch Dritte)
  • klare Benennung von Zuständigkeiten und Verfahren
  • Sichtbarmachung bestehender Konflikte
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas
  • Imagegewinn durch klare Positionierung zu Diversität
  • Vermeidung von Schadensersatzforderungen

Arbeitgeber sind gemäß § 12 AGG zu vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen verpflichtet. Diese Pflicht kann durch eine Schulung des Personals erfüllt werden. Zudem werden Haftungsfragen anders bewertet, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten zum AGG geschult haben.
Um Strukturen zur Verhinderung von Benachteiligung in Unternehmen und Verwaltungen aufzubauen oder um das Wissen zum AGG aufzufrischen, boten wir Einführungsschulungen zum AGG an, in denen das AGG umrissen, die Schutzfunktionen dargestellt und die Organisationspflichten erläutert wurden.
Das fehlende Wissen um das AGG und dessen Anwendung bedarf entsprechender Schulungen von leitenden Personen in Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen, da diese für die Einhaltung der Organisations-, Schutz- und Sanktionierungspflichten des AGG verantwortlich sind. Führungskräften und Personalverantwortlichen kommt bei der Anwendung des AGG eine zentrale Bedeutung zu, da sie die Arbeitsbedingungen bestimmen und neben der Pflicht auch die Möglichkeiten haben, für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Unsere Schulungen boten Führungskräften Grundlagenwissen und gingen auf die spezifische Situation des jeweiligen Unternehmens ein.
Gemäß § 12 AGG sind Arbeitgebende verpflichtet, „vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung“ zu treffen. Diese sollen „in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung“ stattfinden. Wir boten Mitarbeitendenschulungen zum AGG an, die in Inhalt und Umfang auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten wurden und als Erfüllung der oben genannten Arbeitgeberpflichtgelten beitrugen.
Das Bewerbungsverfahren ist besonders anfällig für Benachteiligungen. Von der Stellenausschreibung über Vorstellungsgespräche bis hin zur Absage von Bewerber*innen ist das Potenzial für Verstöße gegen das AGG recht hoch und somit auch die Gefahr von Schadenersatzforderungen. Durch unsere Schulungen untzerstützten wir Arbeitgeber bei der AGG-konformen Gestaltung von Bewerbungs- und Stellenbesetzungsprozessen.
Personal- und Betriebsräte werden bei AGG-Beschwerdeverfahren oft mitbeteiligt. Zuweilen sind sie auch die einzigen Gremien, die mit Benachteiligungsverfahren befasst werden. Wir schulten die Mitglieder von Betriebs- und Personalräten zum AGG, zum Beschwerdeverfahren und zum Verhältnis des AGG zu anderen betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen und unterstützten bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung von Benachteiligung, Belästigung und sexueller Belästigung sowie Mobbing.
Mit der Aufgabe der betriebsinternen Beschwerdestelle werden oft Mitarbeitende betraut, die diese Aufgabe ehrenamtlich oder zusätzlich ausführen. Die gesetzeskonforme Behandlung einer Beschwerde setzt Kenntnisse voraus, die wir in der Schulung vermittelten.
Zur Benachteiligungsform Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz boten wir gesonderte Schulungen, Seminare oder Workshops an, die dieses Tabuthema näher beleuchten. Dabei wurden gesetzliche Definitionen gemäß AGG, Handlungsoptionen und Präventionsmaßnahmen behandelt und das Wesen solcher Handlungen genauer betrachtet.
Vorurteile und Stereotype beeinflussen die Einstellungen und das Verhalten von allen Menschen. Sie können zu Benachteiligungen führen oder auch dazu, dass bestehende Nachteile von Mitarbeitenden nicht erkannt oder bagatellisiert werden. Die Seminare und Workshops der Netzwerkstelle AGG fokusiierten das Benennen und Bewusstmachen der unterschiedlichen Arten von Vorurteilen und Stereotypen mit dem Ziel, diese zu erkennen, abzubauen und das Wissen im Arbeitskontext anzuwenden.