Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) trat am 18. August 2006 auf Beschluss des Deutschen Bundestages in Kraft. Auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt, soll es Menschen vor diesen Benachteiligungen schützen.

Nicht nur direkte und indirekte Benachteiligungen von Menschen mit einem oder mehreren der geschützten Merkmale, sondern auch Belästigungen und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz fallen in den Regelungsbereich des AGG. Das Recht der Mitarbeitenden auf Beschwerde, die Regelungen zum Beschwerdeverfahren und zur Beweislast sowie die Organisationspflichten des Arbeitgebers lösen Handlungserfordernisse aber auch Möglichkeiten aus, Benachteiligungen zu verhindern und zu beseitigen.

Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren, bei Beförderungen oder der Gestaltung arbeitsvertraglicher und betrieblicher Regelungen und Entscheidungen schaden nicht nur dem Vertrauen der Belegschaft in die Führungsebene, sondern vor allem dem Image des Unternehmens oder der Institution. Hinzu kommen Schadensersatzaufwendungen, die ein nicht unerhebliches Maß annehmen
können und leicht vermeidbar sind.
Da viele Benachteiligungen unbewusst geschehen, ist es ratsam, die eigene Organisation, Abläufe, Gewohnheiten, Rollenbilder und feste Meinungen auf solche Benachteiligungen zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.

Die Netzwerkstelle AGG ist ein Projekt des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt. Ziel des Projektes ist die Unterstützung von Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen bei der Umsetzung des AGG. Dazu vernetzen wir Akteur*innen, informieren rund um das AGG, veranstalten Fachtagungen und sensibilisieren für Benachteiligungsfragen.

Wenn Sie tiefer in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einsteigen wollen, kontaktieren Sie uns gern für Seminare, Vorträge oder Schulungen. Gern können Sie sich das Booklet des Gesetzestextes bei uns bestellen oder mit nachfolgendem Link herunterladen.